Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bei ihrem Gipfeltreffen am 25. März nicht auf konkrete Eingriffe in die Strom- oder Gasmärkte geeinigt. Stattdessen wurde die Europäische Kommission aufgefordert, bis Ende Mai Maßnahmen vorzuschlagen.
Die Europäische Kommission hatte zur Vorbereitung des Europäischen Rats ein kurzes Papier mit Maßnahmen zur Begrenzung der hohen Strom- und Gaspreise vorgelegt und befristete Regeln für Beihilferegeln für Liquiditätsbeihilfen und Energie-Zuschüsse verabschiedet.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats werden Diskussionen mit der Energiewirtschaft zu den von der Europäischen Kommission dargelegten Maßnahmen angekündigt. Zudem wird die Europäische Kommission aufgefordert, Vorschläge auszuarbeiten. Diese sollen bis Ende Mai vorgelegt werden. Die Schlussfolgerungen unterstreichen, dass Markteingriffe die Integrität des Binnenmarkts, die Erreichung der klimapolitischen Ziele und die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfen. Zudem sollen zu hohe Belastungen für die staatlichen Haushalte vermieden werden.
Spanien und Portugal wird in den Schlussfolgerungen signalisiert, dass sie aufgrund ihrer besonderen Situation unilaterale Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise ergreifen dürfen.
Zudem kündigen die Schlussfolgerungen an, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit zügig beraten werden sollen. Schließlich wird eine freiwillige Zusammenarbeit hinsichtlich gemeinsamer Gas- und Wasserstoffeinkäufe in Aussicht gestellt.
Quelle: DIHK