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Hohe Energiepreise: Europäische Kommission legt Mitteilung zu Abhilfemaßnahmen vor

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2022 eine Mitteilung zum Umgang mit den explodierenden Energiepreisen und Europas Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland vorgelegt. Letztere könnten nach Angaben der Brüsseler Behörde bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Europäische Unternehmen sollen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise unterstützt werden.

Die zentralen Maßnahmen der Mitteilung:

  • Gasversorgungssicherheit stärken

Die Kommission wird bis April einen Gesetzgebungsvorschlag zu Speicherfüllständen vorlegen. Die Gasspeicher in der EU sollen bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres im Durchschnitt einen Füllstand von 90 Prozent erreichen. Um die Speichernutzung attraktiver zu machen, sollen keine Netzentgelte mehr anfallen. Zudem kündigt die Kommission an, Vorschläge für eine gerechte Kosten für die Gasversorgungssicherheit innerhalb der EU vorzulegen.

Gasspeicher sollen durch die Gesetzgebung als kritische Infrastruktur eingestuft werden. Zudem sollen Regelungen eingeführt werden, um die mit dem Besitz der Speicher verbundene Risiken zu adressieren. Die Anpassungen hätten zur Folge, dass zertifiziert werden müsste, dass die Besitzverhältnisse keine Bedrohung für die Versorgungssicherheit darstellen. Die Kommission unterstreicht in ihrer Mitteilung, dass die Mitgliedstaaten für den nächsten Winter staatliche Beihilfen gewähren können, um ausreichende Füllstände zu erreichen (z. B. durch Differenzkontrakte).

Zudem bietet sie an, die Befüllung der Gasspeicher zu koordinieren, zum Beispiel durch gemeinsame Einkäufe, die über eine europäische Plattform abgewickelt werden könnten. Untersuchungen der Kommission zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln sollen fortgeführt werden. Die Mitteilung nennt in diesem Zusammenhang die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom.

  • Unterstützung für besonders stark betroffene Unternehmen

Die Kommission kündigt an, in Kürze eine Konsultation der Mitgliedstaaten über die Schaffung eines temporären Beihilferahmens für die aktuelle geopolitische Krise zu starten. Dadurch könnten allen Unternehmen und insbesondere energieintensiven Betrieben, die unmittelbar oder mittelbar von der Krise betroffen sind, Liquiditätshilfen gewährt werden, u. a. um steigende Energiekosten zu kompensieren.

Darüber hinaus hat die Kommission die Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Anpassung der Leitlinien für Beihilfen im Rahmen des Europäischen Emissionshandel konsultiert. Ziel der Anpassung ist es, die Strompreiskompensation auf zusätzliche Sektoren auszuweiten.

Schließlich verweist die Kommission auf die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, Unternehmen heute schon kurzfristig Liquiditätshilfen zu gewähren. Die Regeln hierfür sind in Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegt.

  • Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen

Hierzu sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Im Mai wird die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten vorlegen.

In ihrer Mitteilung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau erneuerbarer Energien als im öffentlichen Interesse zu definieren. Verweise auf mögliche rechtliche Anpassungen wurden jedoch aus der Mitteilung gestrichen. Gleiches gilt für die Bezüge zur FFH- und Wasserrahmen-Richtlinie, die in Entwürfen noch enthalten waren.

Im Juni soll eine Mitteilung zur Solarenergie vorgelegt werden, die Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Solarindustrie und eine Initiative für die Dachflächen-PV enthalten soll. Auch die Installation von Wärmepumpen soll beschleunigt werden, ohne dass die Mitteilung konkrete Maßnahmen aufführt.

Die Kommission empfiehlt die Biogasproduktion in der EU bis zum Jahr 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern. Die Mitgliedstaaten sollen Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Förderung der Biogasproduktion einsetzen.

  • Wasserstoff-Produktion und Anwendung beschleunigen

Die Kommission kündigt an, die Genehmigung von Beihilfen prioritär zu behandeln. So soll die Bewertung der ersten IPCEI-Anträge spätestens sechs Wochen nach der Notifizierung bei der Kommission veröffentlicht werden, so dass die Genehmigungen bis zum Sommer erfolgen könnten.

Für die EU gibt die Kommission das Ziel aus, im Jahr 2030 10 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff zu importieren. Hierfür soll eine „Global European Hydrogen Facility“ geschaffen werden und Partnerschaften mit Drittländern (Green Hydrogen Partnerships) geschlossen werden, die große Mengen erneuerbaren Wasserstoff produzieren können. Die heimische Wasserstoffproduktion bis 2030 soll um 5 Millionen Tonnen erhöht werden. Bislang werden 5,6 Millionen Tonnen angestrebt. Durch die zusätzlichen 15 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff können laut Europäischer Kommission 25-50 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas ersetzt werden.

  • Dekarbonisierung der Industrie

Ein EU-weiter Mechanismus für Carbon Contracts for Difference, durch den Innovationfonds finanziert, soll die Elektrifizierung und den Wasserstoff-Einsatz auf Grundlage innovativer Technologien voranbringen.

Zur Finanzierung dieser Notfallmaßnahmen kann laut Mitteilung die steuerliche Abschöpfung von „Windfall profits“ der Stromerzeuger beitragen. In einem Anhang werden die Bedingungen für die Gestaltung eines solchen Instruments dargelegt. Auch die gestiegenen Erlöse aus dem EU-Emissionshandel werden als Finanzierungsquelle genannt.

  • Funktionsweise der Energiemärkte

Die Europäische Kommission kündigt an, Möglichkeiten zur Optimierung des Strommarktdesigns zu untersuchen. Bezüglich des Gasmarkts verspricht die Kommission, ihre Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln fortzuführen und erwähnt in diesem Zug die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom.

Quelle: DIHK

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