Herstellung von Desinfektionsmitteln: BAuA veröffentlicht ausnahmsweise Musteretiketten

Um die Einhaltung der Anforderungen der CLP-Verordnung (Kennzeichnung/Etikettierung) für Unternehmen hinsichtlich der Herstellung von Desinfektionsmitteln zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Musteretiketten veröffentlicht. Diese gelten allerdings ausschließlich für Desinfektionsmittel, die auf Basis der Allgemeinverfügung der BAuA aus dem April 2020 (coronabedingt befristete ausnahmsweise Zulassung gewisser Rezepturen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln) hergestellt wurden, somit ebenfalls befristet und als Ausnahme.

Die Musteretiketten finden Sie auf der Website des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks hier:

https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Biozide/Downloads_PDF/Allgemeinverfuegung_Etiketten_Haende_Anhang2_big.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Darüber hinaus hat die BAuA ein Dokument zur Hilfe für Unternehmen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Händedesinfektionsmitteln im Rahmen der Ausnahmezulassung aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (Allgemeinverfügung vom 9. April 2020) veröffentlicht.

Die Hilfestellung der BAuA finden Sie hier:

https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Biozide/Downloads_PDF/Allgemeinverfuegung_Etiketten_Haende.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Quelle: DIHK

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