EU-Kommission veröffentlichte eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten („grüne Liste“), um deren grenzüberschreitende Verbringung zu erleichtern.
Abfallströme identifizieren – „Grüne Liste“
Die Abfallverbringungsverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommission mittels delegierter Rechtsakte bestimmte Abfallströme identifiziert, die für die Verbringung zur Verwertung zwischen Mitgliedstaaten dem Verfahren der „Grünen Liste“ unterliegen sollten.
Ziel der öffentlichen Konsultation
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es laut EU-Kommission, Informationen von Interessenträgern zu sammeln, um solche delegierten Rechtsakte vorzubereiten, mit denen bestimmte Abfälle auf eine „Grüne Liste“ gesetzt werden, um die Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU zu erleichtern.
(Quelle: DIHK)