Unterstrichen wird im Bericht auch, dass die Höhe des Ausgleichs sich an der CO2-Intensität des Importprodukts orientieren müsse. Sowohl direkte und indirekte CO2-Emissionen sollten berücksichtigt werden. Bei Produkten, die klimafreundlich hergestellt werden, fiele daher keine Belastung an.
Die Abgeordneten fordern, alle Produkte aus bislang im EU ETS erfassten Sektoren in den Mechanismus zu integrieren. In einem ersten Schritt sollen ab 2023 der Stromsektor und energieintensive Branchen, wie Zement, Stahl, Aluminium, Raffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel, erfasst werden.
Die Kommission wird aufgefordert, die Möglichkeit von Rabatte für europäische Exporteure, die über die effizientesten Anlagen verfügen, zu erwägen – insofern diese zum Klimaschutz beitragen und mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sind.
Die Europäische Kommission plant im Juni 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll verhindert werden, dass die Produktion energieintensiver Güter in Drittländer abwandert, solange die Handelspartner der Europäischen Union keine mit der EU vergleichbare Klimapolitik umsetzen.
Die vom Umweltausschuss verabschiedeten Änderungsanträge finden Sie hier: ENVI_CBAM_FINAL_CAS_1217999EN
Der Bericht gilt als Empfehlung an die Europäische Kommission, entfaltet aber keine rechtliche Wirkung.
Quelle: DIHK