Green Claims-Richtlinie – Rat hat allgemeine Ausrichtung beschlossen

Am 17. Juni 2024 hat der Umweltministerrat der von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Allgemeinen Ausrichtung zur Green Claims-Richtlinie zugestimmt. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung expliziter Umweltaussagen fest.

Unsere Kritik, die wir im Vorfeld auch mit mehreren Wirtschaftsverbänden nochmals geäußert hatten und die zumindest beim Bundesjustizminister auf offene Ohren gestoßen ist, blieb leider im Rat unbeachtet. Es bleibt bedauerlicherweise bei der Vorabgenehmigungspflicht für Werbung mit Umweltaussagen. Zudem sollen sogar Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden, anders als das der Vorschlag der Kommission und der Beschluss des Europäischen Parlaments vom März 2024 vorsah. Immerhin sind bei den Sanktionen für Unternehmen keine fixen Vorgaben i. S. v. Bußgeldhöhen mehr genannt.

Der Text des Ratsdokuments liegt im Moment nur auf Englisch vor. Die Pressemeldung des Rats finden Sie hier.

Mit diesem Ratsbeschluss ist der Weg zu den Trilog-Verhandlungen eröffnet. Diese werden aber voraussichtlich erst beginnen, wenn im Nachgang zur Europawahl alle Beteiligten wieder in den „normalen“ Arbeitsmodus gefunden haben werden. Die beiden für diese Richtlinie im Europäischen Parlament zuständigen Berichterstatter Ansip und Engerer sind jedenfalls bei der Europawahl nicht wiedergewählt worden; insofern ist noch unklar, wer für das EP die Verhandlungen führen wird.

Quelle: DIHK

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