Green Claims-Richtlinie – Rat hat allgemeine Ausrichtung beschlossen

Am 17. Juni 2024 hat der Umweltministerrat der von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Allgemeinen Ausrichtung zur Green Claims-Richtlinie zugestimmt. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung expliziter Umweltaussagen fest.

Unsere Kritik, die wir im Vorfeld auch mit mehreren Wirtschaftsverbänden nochmals geäußert hatten und die zumindest beim Bundesjustizminister auf offene Ohren gestoßen ist, blieb leider im Rat unbeachtet. Es bleibt bedauerlicherweise bei der Vorabgenehmigungspflicht für Werbung mit Umweltaussagen. Zudem sollen sogar Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden, anders als das der Vorschlag der Kommission und der Beschluss des Europäischen Parlaments vom März 2024 vorsah. Immerhin sind bei den Sanktionen für Unternehmen keine fixen Vorgaben i. S. v. Bußgeldhöhen mehr genannt.

Der Text des Ratsdokuments liegt im Moment nur auf Englisch vor. Die Pressemeldung des Rats finden Sie hier.

Mit diesem Ratsbeschluss ist der Weg zu den Trilog-Verhandlungen eröffnet. Diese werden aber voraussichtlich erst beginnen, wenn im Nachgang zur Europawahl alle Beteiligten wieder in den „normalen“ Arbeitsmodus gefunden haben werden. Die beiden für diese Richtlinie im Europäischen Parlament zuständigen Berichterstatter Ansip und Engerer sind jedenfalls bei der Europawahl nicht wiedergewählt worden; insofern ist noch unklar, wer für das EP die Verhandlungen führen wird.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Umwelt & Energie

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

weiterlesen