Geologiedatengesetz in Kraft getreten

Mit dem Geologiedatengesetz werden Anzeige- und Übermittlungspflichten für Unternehmen erweitert, die geologische Untersuchungen durchführen. Betroffen sind etwa Schürfungen, Grabungen oder Bohrungen für die Untersuchung von Baugrundstücken oder zur Erdwärmenutzung. Aber auch Analysen für die Altlastenerkundung und -sanierung.

Mit den neuen Regelungen haben Unternehmen diese Untersuchungen zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen und die gewonnen Daten in der Regel den geologischen Diensten zu übermitteln.

Für die Baubranche bedeutet dies eine große Belastung. Baugrunduntersuchungen werden in Deutschland millionenfach im Jahr durchgeführt. Hinzu kommen tausende Unternehmen im Bereich der Geodäsie, Vermessungstechnik, Kartographie oder dem Boden- und Grundwasserschutz. Bei ihnen kann der Einsatz von Geräten wie Handbohrern, Sonden und sonstiger Vermessungstechnik künftig nicht mehr so flexibel gehandhabt werden. Außerdem müssen Veränderungen auf Baustellen, die erneute Untersuchungen mit sich bringen können, zwei Wochen oder bis zur Erlaubnis der Behörde zum vorzeitigen Beginn warten.

Allerdings konnte im Gesetzgebungsverfahren erreicht werden, dass die geologischen Dienste der Länder Ausnahmen festlegen können. Konkret können hierdurch kleinere Untersuchungen bis zu 10 Meter Tiefe von einzelnen Pflichten ausgenommen werden.

Quelle: DIHK

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