Geologiedatengesetz: Einigung im Vermittlungsausschuss

Bund und Länder haben sich am 27. Mai 2020 auf Änderungen am Geologiedatengesetz (GeolDG) geeinigt. Das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung privater Daten soll danach in der Regel gegenüber privaten Interessen überwiegen, wenn die Daten zur Standortauswahl benötigt werden.

Länder mit grüner Regierungsbeteiligung hatten dem Gesetzesentwurf im Bundesrat nicht zugestimmt, da ihnen die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Daten, die für die Standortauswahl eines Endlagers benötigt werden, nicht weit genug reichten. Sie forderten, dass diese Daten generell veröffentlicht werden.

Im Kompromiss ist jetzt vorgesehen, dass das öffentliche Interesse im Fall der Standortauswahl „in der Regel“ überwiegen solle. Für Ausnahmefälle wird im Fall der Bewertungsdaten geregelt, dass die Daten nach Ablauf von 30 Jahren veröffentlicht werden, wenn sie für das Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind und ein Bergbaubetrieb nicht mehr betrieben wird. Das Widerspruchsverfahren im ursprünglichen Entwurf bleibt den Unternehmen jedoch weiterhin offen.

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier. Nach Zustimmung von Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz zeitnah veröffentlicht und damit in Kraft treten.

Quelle: DIHK

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