Frist 29.06.2019 für elektronische Signaturanwendung Emissionshandel

Am Emissionshandel beteiligte Unternehmen können bis zum 29.06.2019 die Zuteilung v on kostenlosen Berechtigungen beantragen. Diese Frist hat die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 festgesetzt. Die Kommunikation im Zuteilungsverfahren läuft ebenso wie in den vergangenen Handelsperioden elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur, z. B. mit der IHK-Signaturkarte.
Die Anlagenbetreiber senden ihren Antrag elektronisch über die Virtuelle Poststelle an die DEHSt und versehen diesen mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur. Antragsteller müssen also rechtzeitig eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen, um für das Verfahren vorbereitet zu sein. Für die Beschaffung der Signaturkarte sind etwa vier Wochen einzukalkulieren. Die DEHSt weist darauf hin, dass bei verspäteten Anträgen nach dem 29.06.2019 kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für diesen Zuteilungszeitraum besteht.

Zum Antragsverfahren hat die DEHSt einen Leitfaden erstellt, mit dem sich betroffene Unternehmen informieren können. Details zur elektronischen Kommunikation und zur qualifizierten elektronischen Signatur werden dort in Kapitel 6 behandelt.
Die IHK-Signaturkarte ist für das Verfahren geeignet. Die DEHSt weist darauf hin, das die Signaturkarte immer auf den Namen des Besitzers und nicht auf ein Pseudonym ausgestellt werden sollte. Falls vom Emissionshandel betroffene Unternehmen noch keine Signaturkarte besitzen, sollten sie diese nun zügig beantragen.

Quelle: DE-CODA GmbH

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