Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht

Die gesamte Bundesförderung für die Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bauen und Sanieren wird zum 1. Januar 2021 auf neue Füße gestellt. Zu Anfang 2020 sind bereits die erhöhten Fördersätze in Kraft getreten, die der energetischen Sanierung, insbesondere bei Heizungen, großen Schub gegeben haben. Jetzt folgen die neu strukturierten Förderrichtlinien.

Zentrale Neuerung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Umfänglichkeit der Förderarchitektur und die Attraktivitätssteigerung durch die Möglichkeit von Kredit- und Zuschussförderung für alle Gebäudetypen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Wie geplant, startete zum 1. Januar 2021 die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA und löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.

Die BEG EM und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE werden vor Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, werden dort Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht.

Die inhaltlichen Neuerungen, die zum 1. Januar 2020 bereits gestartet sind, umfassen insbesondere die Förderhöhen. Die Förderquoten wurden um 10 Prozentpunkte angehoben: Im Marktanreizprogramm für Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien für Heizungen sowie das KfW-Programm Energetisch Bauen und Sanieren. Hinzu kam die Austauschprämie von Ölheizungen. Mit der Angleichung der Fördersätze für Wohn- und Nichtwohngebäude fällt die Erhöhung der Fördersätze bei NWG sogar noch größer aus, bspw. bei KfW 55 im Neubau von 5 auf 15 Prozent. Entsprechend groß war 2020 auch der Andrang auf das Programm. Im MAP des BAFA haben sich die Antragszahlen auf rund 200.000 nahezu verdreifacht und auch insgesamt ist die Zahl der energetischen Sanierungsmaßnahmen um 50 Prozent angestiegen.

Neu eingeführt werden 2021 noch Zuschläge für vornehmlich erneuerbar beheizte oder besonders nachhaltige Gebäude. Der EE- und der NH-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte. Wenn ein Wohngebäude im Rahmen eines mit 80 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplans energetisch erfolgreich saniert wird, gibt es noch einmal 5 Prozentpunkte dazu. Sprich: Die energetische Sanierung eines gewerblichen Gebäudes kann mit bis zu 50 Prozent, eines Wohngebäudes sogar bis zu 55 Prozent gefördert werden.

Aufgrund der vielen Anwendungsfragen hat das BMWi ein FAQ erstellt, das Sie hier aufrufen können. Die Förderrichtlinien sowie die Technischen Mindestanforderungen finden Sie hier auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums.

Quelle: DIHK

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