Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten:
- Die Anwendung der „EU Deforestation Regulation“ (EUDR) soll nach der neuen Einigung um weitere zwölf Monate verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.
- Darüber hinaus wird ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen.
- Für Kleinst- und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und vereinfachte Sorgfaltserklärung.
- Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnissen werden aus dem Produktumfang der EUDR ausgenommen.
- Und nicht zuletzt hat der Rat die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.
Wichtiger Hinweis! Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden.
Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein.
Gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) führt die IHK Düsseldorf eine Online-Umfrage durch. Ziel ist: die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen. Die Umfrage läuft bundesweit.
𝗛𝗶𝗲𝗿 𝗴𝗲𝗵𝘁’𝘀 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗺𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 (𝗯𝗶𝘀 𝟭𝟲. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲): https://umfragen.iwkoeln.de/index.php/register/index?sid=537359
🕒 Dauer: ca. 10 Minuten
Quelle: DIHK
