Am 27. März 2019 hat das Europäische Parlament der Richtlinie zur Beschränkung von Einwegkunststoff (sogenannte SUP-Richtlinie) final zugestimmt, mit welcher die EU die maritime Kunststoffverschmutzung reduzieren will. Der beschlossene Rechtsakt geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 zurück und stellt ein bedeutendes Vorhaben aus der zuvor beschlossenen EU-Kunststoffstrategie dar.
Zur zukünftigen Beschränkung von Einwegplastik sieht die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor, u. a. Produktverbote. Einwegkunststoffprodukte wie Strohhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff werden ab 2021 einem europaweiten Verbot unterworfen. Dazu sollen EU-Mitgliedsstaaten die Verbrauchsraten von weiteren Einwegplastikprodukten verbindlich durch individuelle Schritte reduzieren. Dies betrifft u. a. bestimmte Lebensmittelverpackungen. Denkbar wäre hier etwa eine Abgabe auf betroffene Einwegplastikprodukte. Für verschiedene Einweg-Hygieneprodukte aus Kunststoff trifft die Richtlinie Kennzeichnungsvorschriften etwa im Hinblick auf die richtige Produktentsorgung, für Getränkebehälter aus Kunststoff trifft die Richtlinie Gestaltungsvorgaben (Befestigung des Deckels am Behälter).
Dazu soll bis zum Jahr 2029 eine getrennte Sammlung von mindestens 90 Prozent der Kunststoff-Getränkeflaschen in der EU erfolgen. Denkbar wäre dazu etwa ein entsprechendes Pfandsystem. Die Kostenlast für bezügliche Säuberungsaktionen schreibt die Richtlinie künftig im gewissen Rahmen den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu, ebenso sieht die Richtlinie in diesem Rahmen Sensibilisierungsmaßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten gegenüber Konsumenten im Umgang mit Einwegkunststoff vor. Eine Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU und damit ihr Inkrafttreten ist zeitnah zu erwarten.
Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.
Quelle: DIHK