EU-Kommission schlägt neue Ökodesign-Verordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 in Form einer sogenannten Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte einen Rahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit möglichst vieler Produkte vorgelegt. Als relevante Kriterien benennt der Verordnungsvorschlag der Kommission etwa die Haltbarkeit, Reparierbarkeit, enthaltene Chemikalien oder Umweltauswirkungen von Produkten.

Darauf basierend könnte die Kommission in Form Delegierter Rechtsakte für verschiedene Produktgruppen jeweils spezifische Vorgaben definieren. Im möglichen Fokus stehen zum Beispiel Möbel oder Textilien. Darüber hinaus zielt der Verordnungsvorschlag auch auf die Produktverantwortung ab. Dies betrifft beispielsweise die im Vorschlag vorgesehene Anforderung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies soll demnach in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen. Eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland und Europa stünde damit potenziell vor einem Anpassungsbedarf. Dazu erwähnt der Kommissionsvorschlag auch wirtschaftliche Erwägungen, etwa durch die Vorgabe der Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch hält der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbstregulierung offen. Im nächsten Schritt müssen sich nun das EU-Parlament und der Rat zum Vorschlag positionieren, ehe die Verhandlungen um eine finale Verordnungsfassung beginnen können.

Den Verordnungsvorschlag der Kommission finden Sie hier. Ein FAQ der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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