EU-Kommission schlägt Änderung des EU-Klimagesetzes vor

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes vorgeschlagen: Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen der EU um 90% gegenüber 1990 sinken. „Netto“ heißt, dass z.B. CO2-Senken und CCS gegengerechnet werden. Der Vorschlag enthält neue Flexibilitäten wie internationale Gutschriften und dauerhafte CO₂-Entnahmen im EU-ETS.

Die Details des Vorschlags:

EU-Klimaziel 2040 und Rechtsrahmen (Artikel 1 Abs. 2 Buchst. a, neuer Art. 4a)

Mit dem vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 verankert die Kommission ein verbindliches Ziel: Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Dies umfasst sowohl verbleibende Emissionen als auch anrechenbare CO₂-Entnahmen, einschließlich dauerhafter technischer Lösungen. Das Ziel steht im Kontext der langfristigen Klimaneutralität bis 2050.

Flexibilitätsmechanismen und internationale Gutschriften (Art. 4a Abs. 4 lit. a)

Ab dem Jahr 2036 soll ein begrenzter Anteil hochwertiger internationaler Minderungsgutschriften (sog. high-quality international credits) gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens angerechnet werden dürfen – in Höhe von maximal 3 % der EU-Nettoemissionen von 1990. Die Kommission greift damit eine zentrale Forderung der Bundesregierung auf, schränkt jedoch ein, dass diese Gutschriften nicht für die Erfüllungspflichten im EU-ETS gelten sollen.

Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen in das EU-ETS (Art. 4a Abs. 4 lit. b)

Der Vorschlag sieht vor, die Rolle dauerhafter CO₂-Entnahmen, z. B. über Direct Air Capture und geologische Speicherung, künftig im EU-Emissionshandel zu berücksichtigen. Damit wird ein Marktsignal für natürliche und technologische Entnahmelösungen gesetzt – ein wesentlicher Schritt zur Kompensation von Restemissionen in schwer dekarbonisierbaren Sektoren. Dies ist bereits ein wichtiges Signal für die Änderung des EU-Emissionshandels, welche für 2026 vorgesehen ist.

Weitere Flexibilitäten und Leitprinzipien (Art. 4a Abs. 5 ff.)

Die Kommission betont sektorübergreifende Flexibilität sowie das Leitprinzip der Technologieoffenheit. Zudem sollen ein fairer Übergang („just transition“) sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie gewahrt bleiben – insbesondere im Hinblick auf Carbon Leakage und KMU.

Nächste Schritte im politischen Prozess

Das Europäische Parlament und der Rat der EU nehmen nun die Beratungen zum Vorschlag auf. Parallel bereitet die Kommission gemeinsam mit der dänischen Ratspräsidentschaft den Vorschlag für die überarbeitete EU-NDC (Nationally Determined Contribution) vor, die im Vorfeld von COP30 (Brasilien, 2025) veröffentlicht werden soll. Weitere Details zur Ausgestaltung des klima- und energiepolitischen Rahmens nach 2030 sollen im Arbeitsprogramm der Kommission 2026 folgen.

(Quelle: DIHK)

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