EU-Kommission legt Omnibus-Pakete I und II vor – Vereinfachung der Berichtspflichten steht im Fokus

Am 26. Februar veröffentlichte die EU-Kommission ihre angekündigten Vereinfachungen in Form von zwei Omnibus-Paketen zu den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), Taxonomie, CO₂-Ausgleichsmechanismus (CBAM) sowie unter anderem dem Fonds InvestEU.

Im November 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die Wettbewerbsfähigkeit Europas durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu stärken. Mit den sogenannten Omnibus-Paketen sollen mehrere ähnliche Gesetze gleichzeitig vereinfacht werden. Für 2025 sind drei konkrete Pakete geplant: eines zur Nachhaltigkeit, eines zu Investitionen und eines zur Einführung einer Small-Midcap-Kategorie. Die ersten beiden Pakete wurden am 26. Februar vorgestellt und müssen noch vom Rat und Parlament beschlossen werden. Sie beinhalten Vereinfachungen in Bereichen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettenrichtlinie und CO₂-Ausgleichsmechanismus.

Hier geht es zum Artikel der DIHK.

Quelle: DIHK

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