EU-Kommission beschränkt weitere Chemikalien in Kosmetika

Die Europäische Kommission hat am 29. Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie eine Verordnung angenommen hat, wonach der Einsatz von insgesamt 23 weiteren so genannten CMR Substanzen in kosmetischen Produkten im Rahmen der Kosmetik-Verordnung (EU)1223/2009 verboten wird. Betroffene Unternehmen müssen sich demnach bis zum 01. März 2022 auf die neuen Vorgaben einstellen.

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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