EU-Kommission beschränkt weitere Chemikalien in Kosmetika

Die Europäische Kommission hat am 29. Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie eine Verordnung angenommen hat, wonach der Einsatz von insgesamt 23 weiteren so genannten CMR Substanzen in kosmetischen Produkten im Rahmen der Kosmetik-Verordnung (EU)1223/2009 verboten wird. Betroffene Unternehmen müssen sich demnach bis zum 01. März 2022 auf die neuen Vorgaben einstellen.

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen