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EU Green Deal: Kommission präsentiert Pläne zur Finanzierung

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind allein zur Erreichung der bestehenden klima- und energiepolitischen Ziele der EU bis 2030 jährliche Mehrinvestitionen in Höhe von 260 Milliarden Euro notwendig. Sollten die Ziele, wie von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen des Green Deals gefordert, weiter verschärft werden, würde der Investitionsbedarf noch höher ausfallen.

Zur Finanzierung der Investitionen soll ein Investitionsplan der Europäischen Union (Sustainable Europe Investment Plan) beitragen, den die Brüsseler Behörde am 14. Januar 2020 vorgelegt hat. Insgesamt sollen durch den Plan über die Dekade 2021 bis 2030 1 000 Milliarden Euro öffentliches und privates Kapital zur Umsetzung des Green Deals mobilisiert werden.

Den größten Beitrag soll der EU-Haushalt leisten. Die Europäische Kommission fordert die Gesetzgeber, Rat und Parlament, auf, ihren Vorschlag, mindestens 25 % der Mittel für den Klima- und Umweltschutz einzusetzen, zu unterstützen. Hierdurch kämen nach Berechnungen der Kommission zwischen 2021 und 2030 503 Milliarden Euro zusammen. Die durch dieses EU-Geld ausgelösten Kofinanzierungen der Mitgliedsstaaten würden sich im gleichen Zeitraum auf 114 Milliarden Euro belaufen.

Zweitwichtigste Säule des Investitionsplans ist das Investitionsprogramm der EU, InvestEU. Dieses soll mithilfe der Europäischen Investitionsbank (EIB), nationaler Förderbanken wie der KfW und internationalen Finanzinstitutionen bis 2030 vor allem private Investitionen in Höhe von 279 Milliarden Euro auslösen. Um dies zu erreichen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, 30 % der InvestEU-Mittel für Klimaschutz und Umweltschutzmaßnahmen einzusetzen. Geprüft werden soll der Beitrag der Investitionen zu Klima- und Umweltschutzzielen auf Grundlage einer neuen Methodologie, die sich auch an der neuen EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeit orientieren soll.

Zum Investitionsplan zählt die EU-Kommission auch die bereits bestehenden Finanzierungsmechanismen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems. Für den Innovationsfonds und den Modernisierungsfonds rechnet die EU-Kommission mit Finanzierungen in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro.

Schließlich plant die Europäische Kommission die Schaffung eines „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Mechanism). Dieser soll bis 2030 Investitionen in von kohlenstoffintensiven Industrien abhängigen Regionen in Höhe von 143 Milliarden Euro anfachen, um den Strukturwandel zu unterstützen und soziale Härten abzufedern.

Kern des Mechanismus ist ein „Fonds für einen gerechten Übergang“(Just Transition Fund) als Teil der Kohäsionspolitik mit neuen EU-Mitteln in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 – 2027. Dieses Budget soll zusätzlich zum bisher vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen der EU von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Der neue Fördertopf soll allen 27 Mitgliedsstaaten offenstehen. Hauptempfänger wäre entsprechend des Vorschlags der Kommission Polen mit 2 Milliarden Euro, gefolgt von Deutschland mit 877 Millionen Euro und Rumänien mit 757 Milliarden Euro.

Welche Regionen unterstützt werden, handelt die Europäische Kommission mit den Mitgliedsstaaten aus. Die Kohleregionen stehen zwar im Fokus, zugleich sollen aber auch andere emissionsintensive Regionen, die durch das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vor einem wirtschaftlichen Strukturwandel stehen, unterstützt werden können. Voraussetzung für die Förderung durch den Just Transition Fund ist die Erarbeitung eines regionalen Plans für den Strukturwandel (Plan für einen gerechten Übergang oder Just Transition Plan) durch die Mitgliedsstaaten in Zusammenarbeit mit regionalen Behörden, der von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Konkret unterstützt werden sollen u. a. Investitionstätigkeiten von KMU (inkl. Start-ups), Gründungsförderung sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und die Weiterbildung und Umschulung von Fachkräften.

Die Europäische Kommission will die Just Transition Fund-Eigenmittel durch InvestEU-Mittel (bis zu 45 Milliarden Euro) und eine Darlehensfazilität bei der Europäischen Investitionsbank (25 – 30 Milliarden Euro) für den öffentlichen Sektor aufstocken. Die Mitgliedsstaaten sollen zusätzlich auch dazu verpflichtet werden, Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF+) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in den Just Transition Fund zu transferieren, um die Mittelausstattung zu erhöhen. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten auch Kofinanzierungen beitragen. Insgesamt soll somit ein Finanzierungsvolumen von 100 Milliarden Euro für 2021 – 2027 zu erreicht werden.

Die Kommission hat anlässlich der Veröffentlichung des Investitionsplans zudem angekündigt, im dritten Quartal 2020 eine neue Sustainable Finance-Strategie vorzulegen und im Laufe des Jahres einen europäischen Standard für grüne Anleihen vorzuschlagen. An die Anforderungen des Green Deals angepasst werden sollen auch die beihilferechtlichen Vorgaben der EU. Konkret erwähnt werden u. a. Vorgaben für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, die Dekarbonisierung von industriellen Produktionsprozessen, Fernwärme und die Abschaltung von Kohlekraftwerken.

Quelle: DIHK

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