EU-chemikalienrechtliche Neuerungen zu Beginn des Jahres

Seit dem 4. Januar 2022 gelten für Unternehmen für bestimmte Chemikalien neue Grenzwerte in Gemischen für Tätowier-Farben und Permanent-Makeup. Für manche Pigmente gibt es allerdings eine Übergangsfrist.

Die Mitteilung der Kommission mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Die EU-Kommission hat am 14. Januar 2022 ein Verbot erlassen, Titandioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln (E171) zu verwenden. Für Unternehmen ist eine Übergangszeit von sechs Monaten vorgesehen. Titandioxid kommt in diversen Lebensmitteln als Weißmacher zum Einsatz.

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Januar 2022 insgesamt 4 neue Stoffe als SVHCs in die Kandidatenliste unter REACH aufgenommen. Die betroffenen Stoffe können etwa in Kosmetika, Gummi, Schmiermitteln und Kunststoffen vorkommen. Die Kandidatenliste enthält nun 223 Stoffe.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen