Bei der Sitzung am 14./15. Februar 2019 hat der REACH-Regelungsausschuss noch keine Entscheidung über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid im Rahmen des Anhangs der CLP-Verordnung ((EG)1272/2008) getroffen. Im Hinblick auf Chromtrioxid wurden Genehmigungsanträge deutscher Unternehmen mit deutlichen Einschränkungen positiv beschieden. Der Stoff Titandioxid ist in diversen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken oder kosmetischen Produkten. Eine mögliche Einstufung als Krebsverdachtsstoff (wie von der EU-Kommission angedacht) würde zu bestimmten Kennzeichnungspflichten führen, daneben auch zu möglichen produktbezogenen Verboten des Stoffes. Ebenso müssten demnach Abfälle ab einem bestimmen Titandioxidgehalt als “gefährlicher Abfall“ eingeordnet werden. Eine Entscheidungstendenz des Regelungsausschusses lässt sich aktuell nicht absehen.
Quelle: DIHK