Energiepreisbremsen verlängert

Seit Anfang des Jahres erhalten Privathaushalte und Unternehmen Rabatte auf Strom und Gas – so werden sie von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Das Bundeskabinett hat nun eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis Ende April 2024 beschlossen. Vorher muss aber noch die EU-Kommission tätig werden.

Sie soll mehr Sicherheit für die kommende Heizperiode schaffen: die Strom- und Gaspreisbremse. Die Gesetze sehen bislang vor, dass die Preisbremsen für das Jahr 2023 gelten. Sie eröffnen aber auch die Möglichkeit, die Preisbremsen durch Verordnung bis längstens Ende April 2024 zu verlängern. Die Bundesregierung hat nun im Kabinett diese Verlängerung beschlossen.

Denn obwohl sich 2023 die Preise rückläufig entwickelt haben, gibt es immer noch viel Bewegung auf den Energiemärkten. Bevor die Preisbremsen jedoch in Kraft treten, muss die EU den entsprechenden Beihilferahmen noch verlängern und die Europäische Kommission die Verlängerung der Preisbremsen ausdrücklich genehmigen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier. 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Weitere Themen

Recht & Steuern

Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.

weiterlesen
Allgemein

Achtung: Neue Phishing-Mail im Umlauf

Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff „Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten“, ist mit einem IHK-Logo versehen und mit „IHK“ unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO „einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien“ vorgenommen hätten.

weiterlesen