Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bündelt ab dem 1. Januar 2019 bewährte Fördermaßnahmen für Unternehmen in einem Programm – mit einem Investitionszuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschuldenerlass.
Das neue Investitionsprogramm trägt den Titel „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ und führt Elemente des bisher bestehenden Abwärmeprogramms, des MAP, des Förderprogramms hocheffiziente Querschnittstechnologien und des Programms klimaschonende Produktionsprozesse zusammen. Das BMWi hofft, durch die Bündelung bewährter Fördermaßnahmen die Antragstellung zu erleichtern, bspw. können Unternehmen ab Januar mit nur einem Konzept die Förderung mehrerer Maßnahmen beantragen.
Einige Kernpunkte:
- Förderung von Einzelmaßnahmen (Querschnittstechnologien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Energiemanagementsoftware sowie erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung)
- technologieoffene Förderung von Investitionen, die durch den Einsatz von effizienter Technologie die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen
- grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten (Investitionsmehrkosten) bzw. 45 % für EE-Prozesswärmetechnologien, KMU erhalten darüber hinaus einen Förderbonus in Höhe von 10 Prozentpunkten der förderfähigen Kosten
- 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt
- Im Antragsverfahren können die Unternehmen zwischen einem Investitionszuschuss (Abwicklung durch das Bafa) oder einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss (über die KfW) wählen.
Das Programm startete am 01.01.2019. Weitere Informationen sind der Seite „Deutschland macht‘s effizient“ zu entnehmen.
Ergänzend zu dieser „klassischen“ Projektförderung wird voraussichtlich Ende März eine wettbewerbliche Förderung von Energieeffizienz- und Prozesswärmemaßnahmen starten. In diesem, auf den Erfahrungen des Pilotprogramms Step up! beruhenden Förderprogramm wird es keine festgelegten Förderquoten geben. Die Unternehmen entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Den Zuschlag – und damit die Förderung – bekommen die Projekte mit der besten Fördereffizienz. Je höher die CO2-Einsparungen pro „Förder-Euro“ sind, desto besser stehen die Chancen im Wettbewerb.
Quelle: DIHK