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Auf dem Bild sind mehrere Windräder zu erkennen.

Energieeffizienz in der Industrie

Hohe Energiekosten, spürbarer Klimawandel, wachsende regulatorische Anforderungen: Die Optimierung der Energieeffizienz und Energieversorgung spielt für Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Lernen Sie bei dieser kostenpflichtigen Veranstaltung innovative Lösungsansätze aus der anwendungsnahen Forschung und Unternehmenspraxis kennen. Es erwarten Sie spannende Vorträge, Führungen auf dem neu gestalteten Innovation Campus Lemgo und jede Menge Networking.

Es gibt nach wie vor viel zu tun. Unternehmen stellen sich deshalb folgende Fragen:

  • Wie kann der Energieverbrauch in Industrieunternehmen reduziert werden
  • Wie lassen sich die Energieströme in Produktionsprozessen analysieren und optimieren?
  • Wie kann eine sichere, nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung von Industrieunternehmen gewährleistet werden?
  • Wie können Industrieunternehmen einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig Ressourcen schonen?

Veranstalter ist das Institut für Energieforschung an der Technischen Hochschule OWL mit freundlicher Unterstützung der Industrie- und Handelskammern Lippe zu Detmold und Ostwestfalen zu Bielefeld.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit zum 2. Tag (20. Oktober) finden Sie hier: 1. Energiesymposium OWL: Energieeffizienz in der Industrie (ihk.de)

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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