Energie-Winterpaket der EU: alle Gesetze endgültig verabschiedet

Die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 22. Mai die letzten noch ausstehenden EU-Gesetze zur Reform der europäischen Energiepolitik verabschiedet.

Konkret wurden die Richtlinie und die Verordnung über den Strombinnenmarkt, die Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und die Verordnung über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden endgültig vom Rat angenommen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Gesetze dann 20 Tage später in Kraft.

Die politische Einigung über die neuen EU-Regeln mit dem Europäischen Parlament war bereits im Dezember 2018 erzielt worden. Die Gesetze sind Teil des „Energie-Winterpakets“, das die Europäische Kommission im November 2016 vorgelegt hatte. Ziel ist es, den Rahmen für die europäische Energiepolitik, vornehmlich für die Zeit nach dem Jahr 2020, neu zu justieren.

Der DIHK hat sich mit Stellungnahmen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Positiv ist, dass die Gesetzgeber entschieden haben, den Strombinnenmarkt in den Mittelpunkt der zukünftigen Marktarchitektur zu stellen. Zusätzliche Mechanismen zur Absicherung der Versorgungssicherheit, sogenannte Kapazitätsmechanismen, dürfen nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Vorgaben eingeführt werden. Dies trägt zu einer kostengünstigeren Stromversorgung der Unternehmen bei.

Darüber hinaus müssen es die Staaten Unternehmen leichter machen, auf den Energiemärkten tätig zu werden. Hemmnisse für die Produktion und den Verbrauch von erneuerbarem Strom, auch im Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, müssen abgebaut werden.

In Deutschland ergibt sich nach Ansicht des DIHK hieraus die Notwendigkeit, die Bedingungen für die Eigenversorgung deutlich zu verbessern. Dies würde den Unternehmen die Perspektive eröffnen, sich kostengünstig mit sauberer Energie zu versorgen und zur Energiewende beizutragen.

Mit den neuen EU-Regeln steigt auch die Dringlichkeit des Netzausbaus in Deutschland. Beschränkungen des grenzüberschreitenden Stromhandels aufgrund interner Netzengpässe sind in Zukunft nur noch in sehr geringem Maße zulässig. Stattdessen müssen die Netzbetreiber auf netzstabilisierende Maßnahmen zurückgreifen, für welche die deutschen Stromverbraucher aufkommen müssen.

Quelle: DIHK

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