Emissionshandel: Elektronische Beantragung von Berechtigungen

Die Deutsche Emissionshandels-stelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 bekannt gegeben. Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen können demnach bis zum 29.06.2019 gestellt werden. Die Kommunikation im Zuteilungsverfahren läuft ebenso wie in den vergangenen Handelsperioden elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Die Anlagenbetreiber senden ihren Antrag elektronisch über die Virtuelle Poststelle an die DEHSt und versehen diesen mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur. Antragsteller müssen also rechtzeitig eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen, um für das Verfahren vorbereitet zu sein. Für die Beschaffung der Signaturkarte sind etwa vier Wochen einzukalkulieren. Die DEHSt weist darauf hin, dass bei verspäteten Anträgen nach dem 29.06.2019 kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen
für diesen Zuteilungszeitraum besteht. Zum Antragsverfahren hat die DEHSt einen Leitfaden erstellt, mit dem sich betroffene Unternehmen informieren können. Details zur
elektronischen Kommunikation und zur qualifizierten elektronischen Signatur
werden dort in Kapitel 6 behandelt.

Quelle: De-CODA GmbH

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