ElektroG: Hinweise zum Rückgabekonzept für Hersteller von b2b-Geräten

Seit dem 1.1.2022 gilt das neue ElektroG. Nach der neuen Regelung des § 7a haben Hersteller von b2b-Geräten bei der stiftung ear für die Rücknahme und Entsorgung von b2b- Elektroaltgeräten ein Rücknahmekonzept vorzulegen. Hinweise zur Erstellung und zum Umgang mit dem Rücknahmekonzept finden Sie beigefügt.

ElektroG: Hinweise zum Rückgabekonzept

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Recht & Steuern

Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung

Tä­to­wie­run­gen gel­ten längst als Aus­druck in­di­vi­du­el­ler Le­bens­ge­stal­tung – auch im Be­rufs­le­ben sind sie weit­ge­hend ak­zep­tiert. Aber: Wer sich frei­wil­lig tä­to­wie­ren lässt, muss das Ri­si­ko mög­li­cher Fol­gen selbst tra­gen – auch fi­nan­zi­ell.

weiterlesen
Innovation & Technologie

Künstliche Intelligenz für kleine und mittlere Unternehmen

Die Universität Bielefeld hat die Förderzusage für das Projekt „LLM4KMU“ erhalten, das im Programm NEXT.IN.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Einsatz von Open Source Large Language Models (LLM) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu optimieren.

weiterlesen