ElektroG: Hinweise zum Rückgabekonzept für Hersteller von b2b-Geräten

Seit dem 1.1.2022 gilt das neue ElektroG. Nach der neuen Regelung des § 7a haben Hersteller von b2b-Geräten bei der stiftung ear für die Rücknahme und Entsorgung von b2b- Elektroaltgeräten ein Rücknahmekonzept vorzulegen. Hinweise zur Erstellung und zum Umgang mit dem Rücknahmekonzept finden Sie beigefügt.

ElektroG: Hinweise zum Rückgabekonzept

Quelle: DIHK, Berlin

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