Vor dem Hintergrund der Einschränkungen, welche die Corona-Pandemie mit sich bringt, soll für die Abgabe der jährlichen Mengenmitteilung der Hersteller bis zum 30.04. nach § 27 ElektroG eine Erleichterung greifen und die Abgabe sanktionslos bis 31.05. möglich sein.
Die Stitung ear hat sich im Einverständnis mit dem Umweltbundesamt darauf verständigt, dass allen Mitteilungspflichtigen nach dem ElektroG (Hersteller, optierende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer) die Möglichkeit eingeräumt wird, die jährliche Mengenmitteilung über den gesetzlichen Termin (30.04.) hinaus bis zum 31.05.2020 im ear-Portal abzugeben. Die nach dem 30.04. – eigentlich verspätet – abgegebenen Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an diese weitergegeben.
Quelle: DIHK