Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – mehr Verantwortung für die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.
In dieser Informationsveranstaltung wird das UBA einen aktuellen Überblick über die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Zudem wird das Thema „Import und Export von EWK-Produkten“ näher behandelt.
Donnerstag, den 05.06.2025 von 09:00 -11:00 Uhr via WebEx
Zielgruppe: inländische Hersteller
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden sie untenstehend.