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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.

Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.

 

Das Umweltbundesamt lädt Sie zu einem angesetzten Webex-Meeting ein.

 

Mittwoch, den 04.12.2024, von 13.ooUhr bis 14.15Uhr

 

Zum Meeting gelangen Sie hier

 

Weitere Methoden um den Meeting-Link zu betreten:

https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting/j.php?MTID=m32b2ea30d2276e0ade783551a3178e80

 

Mit Meeting-Kennnummer beitreten:

Zugriffscode: 2789 084 7669
Passwort: Mz27pZAqvE2

 

Zugangsdaten, um mit dem Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer):

+49-619-6781-9736,,27890847669## Germany Toll

+49-89-95467578,,27890847669## Germany Toll 2

 

Über Telefon beitreten:

+49-619-6781-9736 Germany Toll

+49-89-95467578 Germany Toll 2

Globale Einwahlnummern

 

Über Videogerät oder -anwendung beitreten:

Wählen Sie 27890847669@uba-meeting.webex.com

Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

 

Brauchen Sie Hilfe? Gehen Sie auf https://help.webex.com

 

Quelle: Aufbaustab EWKFonds, Umweltbundesamt

 

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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