Neben der 65 %-Regel bringt das novellierte GEG unter anderem auch eine Nachrüstverpflichtung zur Gebäudeautomation für Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder RLT-Anlage größer 290 kW mit sich. In unserer neuen Webinarreihe informieren wir über diese Verpflichtung und beleuchten Fördermöglichkeiten nach der BEG EM. Informieren Sie gerne Ihre Unternehmen über dieses Angebot.
Seit Jahresbeginn müssen neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Darüber hinaus bringt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige weitere Anforderungen mit sich.
Unter anderem müssen bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder RLT-Anlage größer 290 kW Nennleistung bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung nachgerüstet werden und eine Zuständigkeit für das Gebäude-Energiemanagement muss festgelegt werden. In unserer Webinarreihe informieren wir über die Verpflichtung zur Installation von Systemen zur Gebäudeautomation und -steuerung und beleuchten darüber hinaus Fördermöglichkeiten nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die parallel zum 1. Januar 2024 überarbeitet wurde.
Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen .sparen.profitieren die Webinarreihe „Gebäudeautomation im GEG und Fördermöglichkeiten durch die BEG-EM“.
Die drei Webinare (á 45 min / 30 min Vortrag plus 15 min Fragen) finden zwischen 24.09. und 08.10. jeweils Dienstag früh zwischen 9.00 und 9.45 Uhr per MS Teams statt. Folgende Agenda ist dieses Mal vorgesehen:
- 24.09. Gebäudeautomation – rechtliche Anforderungen nach § 71a GEG und technische Aspekte
- 01.10. Heizungsförderung der KfW
- 08.10. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter weis.vanessa@dihk.de und horn.dominik@dihk.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Quelle: DIHK