Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen mit F-Gasen (u.a. Gebrauchtwagen)

Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.

Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen).  Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt:
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt

Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem  F-Gase-Portal der EU erfolgen:
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_en

Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Deutsch:
https://climate.ec.europa.eu/document/download/2bea656f-cfc1-494a-99f2-12eff0334c0d_de?filename=policy_f-gas_guidance_document_de.pdf

 

Allgemeine Hinweise: Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima.
Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Themengebiet:
FAQ – Fluorinated Greenhouse Gases – Climate Action

Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.

Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier:
https://www.blac.de/documents/liste-behoerden-chemklimaschutzv-stand-03072024_1720009622.pdf

 

 

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Vom 30. Juni bis 2. Juli 2025 steht die IHK Ostwestfalen ganz im Zeichen Indiens. In fünf Veranstaltungen wird Fachwissen vermittelt.
Allgemein

Indiens Wirtschaft im Fokus

Vom 30. Juni bis 2. Juli 2025 steht die IHK Ostwestfalen ganz im Zeichen Indiens. Im Rahmen von fünf spannenden Veranstaltungen bringen wir Unternehmen, politische Entscheidungsträger und kulturelle Akteure zusammen, um Geschäftsbeziehungen zu gestalten und neue Impulse für Kooperationen zu setzen. Erleben Sie besondere Einblicke in einen der weltweit spannendsten Wachstumsmärkte, wertvolle Kontakte und exklusive Networking-Möglichkeiten. Sie sind herzlich eingeladen, unseren Handelspartner Indien näher kennen zu lernen.

weiterlesen