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ECHA veröffentlicht neue Informationen zu Fristverlängerungen

Die Europäische Chemikalienagentur hat auf ihrer Website zusätzliche Hinweise zu einzelnen Fristverlängerungen im Zuge der Corona-Krise für Unternehmen veröffentlicht.

Die Mitteilung der ECHA enthält folgende Aspekte:

  • Verlängerungen für die Industrie: Die ECHA hat nach eigenen Angaben eine Reihe von Fristverlängerungen beschlossen, die bis Ende Mai 2020 gelten. Die betroffenen Unternehmen sind seit Ende März direkt über diese Verlängerungen informiert worden.
  • Technische sowie überarbeitete Vollständigkeitsüberprüfungen von Registrierungsdossiers: Unternehmen, die zunächst keine vollständige Registrierung vorgelegt haben und zwischen März und Mai 2020 eine letzte Frist für die Übermittlung von Informationen bei der ECHA hatten, haben weitere zwei Monate Zeit, um ihre Einreichungen abzuschließen. Die Ausweitung der technischen Vollständigkeitsprüfung auf den Stoffsicherheitsbericht wurde nach Angaben der ECHA von April auf Oktober 2020 verschoben.
  • Frist für weitere Informationen hinsichtlich so genannter confidentiality claims.
  • Kommentierung von Entscheidungsentwürfen in Stoff- oder Dossierbewertungen.
  • PIC-Notifizierungen bei nationalen Behörden: Unternehmen, die ihre nationalen Behörden über die Ein- und Ausfuhren von Chemikalien, die unter die PIC-Verordnung fallen, im Jahr 2019 benachrichtigen, haben nach Angaben der ECHA weitere zwei Monate Zeit, um sie bis Ende Mai 2020 einzureichen. Die Unternehmen wurden darüber nach Angaben der ECHA über das ePIC-Tool informiert.
  • Rechnungen an Unternehmen: Unternehmen, die Rechnungen von der ECHA mit einer Frist zwischen Mitte März und Ende April 2020 erhalten, haben nach Angaben der ECHA eine verlängerte Frist bis zum 30. Mai 2020, um ihre Rechnungen zu begleichen. Die Unternehmen wurden laut ECHA direkt über die versandten Rechnungen informiert.
  • Monitoring-Programm für Zulassungsentscheidungen für Stoffe.

Die ECHA weist ferner darauf hin, dass alle anderen Fristen nicht den oben genannten Regelungen entsprechen.

Weitere von WKÖ und DIHK gemeinsam angeregte Fristverlängerungen im Chemikalienbereich sind von der EU-Kommission bisher noch unbeantwortet.

Die Informationen der ECHA finden Sie in englischer Sprache auf der Covid-19-Website hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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