Bei Korrektur der Angaben bis 31. Mai 2021 – vor dem Verifizierungsprozess durch die ECHA – fallen laut Mitteilung der ECHA keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an, es muss demnach jedoch der Unterschied zu der der Unternehmensgröße entsprechenden Registrierungsgebühr gezahlt werden (keine Gewähr des DIHK zur Richtigkeit dieser Aussagen).
Weitere Informationen zur Größeneinordnung und den anfallenden Gebühren bietet die ECHA hier. Die Meldung der ECHA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin