ECHA präsentiert Vorschläge zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplas-tik

Am 30. Januar 2019 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) konkrete Pläne zur Beschränkung von Mikroplastik, welches bestimmten Produkten absichtlich zugesetzt wird, vorgeschlagen. Ein entsprechender Prüfauftrag der ECHA ging zuvor von der EU-Kommission aus.

Die Beschränkungsvorschläge der ECHA für absichtlich zugesetztes Mikroplastik zielen auf Produkte ab, aus denen sich das Mikroplastik nachweislich in die Umwelt löst. Dazu zählen nach Angaben der ECHA u. a. Kosmetikprodukte, Waschmittel, Farben und Glasuren, medizinische Produkte, Baumaterialen oder Produkte, die im Öl- und Gassektor zum Einsatz kommen.

Die ECHA geht nach ihren Untersuchungen von einem erheblichen Umwelt- und Gesundheitsrisiko durch entsprechendes Mikroplastik aus.

Die Vorschläge werden nun von der EU-Kommission bewertet (bis voraussichtlich Anfang 2020). Käme es letztlich zur Annahme der Vorschläge, geht die ECHA nach eigenen Angaben von einem Reduzierungspotenzial der Mikroplastikemissionen von etwa 400.000 Tonnen in 20 Jahren aus.

Mehrere Mitgliedsstaaten der EU haben den absichtlichen Zusatz von Mikroplastik in bestimmten Produkten bereits auf nationaler Ebene verboten.

Die Mitteilung der ECHA in englischer Sprache mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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