Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralienverordnung

Ab Januar 2021 werden für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Hintergrund ist die EU-Konfliktmineralienverordnung ((EU) 2017/821). Der Entwurf eines nationalen Durchführungsgesetzes zur Verordnung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Mit einer Einigung kann hierbei noch im Juli 2019 gerechnet werden. Im Hinblick auf eine möglichst rechtssichere Einhaltung der kommenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen beabsichtigt die EU-Kommission, noch im Jahr 2019 eine Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien zu veröffentlichen. Im Jahr 2020 soll ferner eine Indikativliste für Konflikt- und Hochrisikogebiete durch die EU-Kommission veröffentlicht werden. Darüber hinaus erarbeitet die EU-Kommission ein Online-Tool zur Unterstützung von KMUs, welches voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres zur Verfügung stehen soll.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält auf ihrer Webseite Hintergrundinformationen sowie ein FAQ bereit.

Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.

Quelle: DIHK

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