DIHK-Stellungnahme zur 13. Änderung des BImSchG

Im Januar 2019 berät der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur 13. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), mit der mögliche Fahrverbote in Zukunft eingegrenzt und Ausnahmen für emissionsarme Fahrzeuge definiert werden sollen. Am 30. Januar wird der Entwurf im Umweltausschuss des Bundestages erstmals beraten. Bis Ende März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist die Notifizierung bei der EU-Kommission notwendig.

In seiner Stellungnahme zum aktuellen Kabinettsentwurf unterstützt der DIHK dieses Vorhaben der Bundesregierung, denn die drohenden Fahrverbote verunsichern große Teile der Wirtschaft. Damit die geplanten Regelungen zur Einhaltung der europäischen Grenzwerte bis zum Jahr 2020 beitragen können, setzt sich der DIHK für ein unkompliziertes Verfahren der Anerkennung von Nachrüstungen und Updates sowie Ausnahmen von Fahrverboten für neue und nachgebesserte Dieselfahrzeuge ein. Entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 sollte zudem klargestellt werden, dass Fahrverbote nur als letztes Mittel für die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte zulässig sind.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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