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DIHK sieht gute Weiterentwicklung bei Klimaschutzverträgen

Dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Förderrichtlinie zu den sogenannten Klimaschutzverträgen verbessert hat und nun zügig beschließen möchte, bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) positiv.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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