DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie

Am 3. Juli 2021 treten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden ab Sommer dieses Jahres bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen.

Merkblatt Einwegkunststoffrichtlinie

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

weiterlesen