Das Thema Abgrenzung von Drittstrommengen beschäftigt derzeit sehr viele Unternehmen, die Privilegierungen beim Strompreis in Anspruch nehmen (Eigenversorgung, BesAR, netzseitige Umlagen). Mit dem Energiesammelgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, wurden die Regelungen ins EEG aufgenommen. Zwar wurde erstmals eine Schätzmöglichkeit eröffnet, gleichzeitig sind die Vorgaben aber hochbürokratisch.

Die DIHK hat ein Merkblatt zu Abgrenzungsfragen von Drittstrommengen veröffentlicht. Das Merkblatt gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf.

HIER gelangen Sie zur Merkblatt.

Quelle: DIHK