Aktuell wird die Einführung einer Pfandpflicht für Lithium-Batterien diskutiert. Dadurch sollen die Rücknahme- und Recyclingquoten für Lithium-Batterien erhöht und die Sicherheitsrisiken bei ihrer unsachgemäßen Entsorgung reduziert werden.
Während sich Umweltverbände und die Entsorgungswirtschaft für eine Pfandpflicht aussprechen, sieht die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ein Pfandsystem, außerhalb eines europäisch einheitlich geregelten Rechtsrahmen, als nicht zielführend. Durch die Einführung einer Pfandpflicht erhoffen sich insbesondere die Entsorger, durch die Zuschreibung eines Wertes der Batterien einen fachgerechten Umgang bei der Entsorgung zu erreichen. Nach Ansicht der GRS tragen dagegen ein verbesserter Vollzug sowie geeignete Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen mit deutlich geringerem Kostenaufwand besser zu einer Steigerung der Sammelquoten und zur Verbesserung der Sicherheit der Altbatterie-Sammlung bei als eine Bepfandung.
Quelle: DIHK