Coronabedingte Erleichterung bei Mengenmitteilung im Elektrogesetz

Die Stiftung ear hat sich im Einverständnis mit dem Umweltbundesamt darauf verständigt, dass allen Mitteilungspflichtigen nach dem ElektroG (Hersteller, optierende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer) die Möglichkeit eingeräumt wird, die jährliche Mengenmitteilung über den gesetzlichen Termin (30.04.) hinaus bis zum 31.05.2020 im ear-Portal abzugeben. Die nach dem 30.04. – eigentlich verspätet – abgegebenen Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an diese weitergegeben.

Quelle: DIHK, Berlin

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