Corona-Krise: Mitteilung zu Fristen bei Energieaudits

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, Verzögerungen bei Energieaudits oder der Online-Erklärung aufgrund der Corona-Krise entsprechend zu dokumentieren. Außerdem werden während der Krise keine Stichprobenkontrollen durch das BAFA durchgeführt.

Hier der Text der BAFA-Veröffentlichung im Wortlaut:

„Falls Sie bedingt durch die Corona-Krise das Audit nicht fristgerecht durchführen konnten, holen Sie nach Beendigung der Krise das Audit bzw. die Online-Erklärung unverzüglich nach und geben eine kurze Begründung, z. B. wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.“

Zu der Frage, ob Vor-Ort-Begehungen für die Durchführung des Audits zwingend notwendig sind, antwortet das BAFA:

„Die Vor-Ort-Begehung ist Teil der DIN EN 16247-1. Somit ist das Energieaudit erst vollständig abgeschlossen, wenn auch die Vor-Ort-Begehung durchgeführt wurde.

Falls das Energieaudit aufgrund einer verspäteten Vor-Ort-Begehung verfristet abgeschlossen wurde, sollten Sie die Gründe hierfür dokumentieren.

Die Dokumentation sollte zum Beispiel darlegen, ob begründete Verdachtsfälle bestanden, der Betrieb komplett oder für Externe (Energieauditoren) geschlossen wurde oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, dem Geschäftsbetrieb normal nachzugehen. Je ausführlicher die Dokumentation ist, desto hilfreicher ist es für die Beurteilung.

Das BAFA wird diese Umstände bei der Beurteilung natürlich berücksichtigen.

Die Vor-Ort-Begehung ist unverzüglich nachzuholen, sobald die Corona-bedingte Ausnahmesituation beendet ist.“

Die Meldung und weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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