Corona-Krise: DIHK-Veröffentlichung zu Fristen im Energie- und Umweltrecht

Für viele Unternehmen bedeuten die hohen Strompreise in Deutschland eine große Belastung. Gemindert wird sie durch Ausgleichsregelungen. Doch damit die greifen, müssen für unterschiedlichste Meldungen Fristen eingehalten werden. Ähnliches gilt für weitere Termine aus dem Umwelt- und Energiebereich, die Sie trotz der Krise nicht versäumen sollten.

Das Problem: In Corona-Zeiten stehen vielfach Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung; oder Prüfer dürfen das Betriebsgelände nicht mehr betreten. Wichtig daher: Nehmen Sie die Termine wahr – selbst dann, wenn die Meldung nicht vollständig ist oder Schätzungen enthält.

Der DIHK ist mit der Politik im Gespräch, um Erleichterungen zu erreichen. Immerhin ist die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl gesichert; darüber müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen.

Welche Termine im Detail zu beachten sind, welche Konsequenzen andernfalls drohen, und ob die Behörden eventuelle Sonderregelungen treffen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Wann muss die Jahresabrechnung für die KWKG-Förderung abgegeben werden; wann muss die Mengenmitteilung nach ElektroG erfolgen? Hier gibt es Antragsfristen mit fixem Datum aus dem Umwelt- und Energiebereich:

Fixe Anmeldefristen Umwelt und Energie (PDF, 154 KB)

  • Emissionsjahresberichte, Förderprojekte, Sachverständigenprüfungen und mehr: Welche Umwelt- und Energietermine die Unternehmen individuell im Auge behalten müssen, erfahren Sie hier:

Individuelle Fristen Umwelt und Energie (PDF, 146 KB).

Quelle: DIHK, Berlin

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