Am 2. Juli hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften so angepasst, dass Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiter von Entlastungsregeln im Energiebereich wie der deutschen EEG-Umlagebegrenzung profitieren können.

Bislang schlossen die einschlägigen Leitlinien Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich von diesen Entlastungen aus.

Der DIHK hatte die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission bereits Ende März auf die existenzbedrohliche Abwärtsspirale hingewiesen, die sich aus dieser Regelung für die betroffenen Betriebe ergeben hätte. Anfang Mai hatte sich DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben an die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gewandt.

Denn Unternehmen, die viel Strom für ihre Produktion benötigen, sind in Deutschland auf die über die Besondere Ausgleichsregelung reduzierte Umlage angewiesen, um  international wettbewerbsfähig zu sein. In der Praxis hätten sich Corona-bedingte Schwierigkeiten und der Wegfall dieser wichtigen Entlastung –  für manche Betriebe in Millionenhöhe – aufsummiert. Insgesamt erreichen die Entlastungen rund fünf Milliarden Euro jährlich.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen entsprechend anpasst, finden Sie HIER.

Konkret wurde Randummer 16 der Leitlinien um einen Satz ergänzt, der klarstellt, dass Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind, weiter Empfänger von Umweltschutz- und Energiebeihilfen sein dürfen.

Dies wird es in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle ermöglichen, Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, nicht  wie bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung auszuschließen.

Gleichlautende Regelungen wurde auch in die Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation und die IPCEI-Mitteilung aufgenommen. Auch hier ist das Ziel, Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten, nicht von den entsprechenden Beihilfen auszuschließen.

Formell beschlossen hat die Europäische Kommission zudem die Verlängerung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen bis Ende 2021. Anfang 2019 war eine Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2022 angekündigt worden.