Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Vereinfachungen in Kraft getreten

Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.

Details finden sich hier: https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-Omnibus/cbam-omnibus_node.html

Quelle: DIHK

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