Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.
Details finden sich hier: https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-Omnibus/cbam-omnibus_node.html
Quelle: DIHK

