CLP-Verordnung: ECHA stellt Ergebnisse einer Compliance-Untersuchung vor

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gibt auf ihrer Website an, dass die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen häufig nicht im Einklang mit europäischen Vorgaben erfolge. Hintergrund der Angaben ist ein EU-weites Untersuchungsprojekt. Darüber hinaus stellt die ECHA nun u. a. eine deutsche Übersetzung des Leitfadens zu Anhang VIII der CLP-Verordnung zur Verfügung.

  • Im Mittelpunkt des Projekts (“sixth EU-wide Enforcement Forum project; REF-6“) standen u. a. Wasch- und Reinigungsprodukte, Farben, Lacke, Farbentferner sowie Lufterfrischer. Nach Angaben der ECHA umfasst die Untersuchung in 29 EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 3391 Gemische sowie 1620 Unternehmen. Bei 43 Prozent der betrachteten Unternehmen sowie 44 Prozent der betrachteten Gemische stellte die Untersuchung nach Angaben der ECHA jedenfalls geringe Abweichungen zu den Vorgaben fest.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

  • Darüber hinaus stellt die ECHA u. a. eine deutsche Übersetzung des Leitfadens (2. Version) zu Anhang VIII der CLP-Verordnung (Harmonisierte Giftinformation) auf ihrer Website zur Verfügung. Diese Version des Leitfadens berücksichtigt allerdings noch nicht die Verschiebung der ersten Anwendungsfrist auf den 1. Januar 2021. Auch stehen im Rahmen des Anhangs VIII der CLP-Verordnung im Jahresverlauf noch mögliche inhaltliche Anpassungen bevor. Dazu wird die ECHA nach eigenen Angaben eine weitere Version des Leitfadens im Jahr 2020 veröffentlichen. Den aktuellen Leitfaden der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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