Die Änderungsverordnung tritt am 31. August 2020 in Kraft und gilt ab 1. März 2022; sie darf jedoch schon zuvor für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen angewendet werden.
Insgesamt wurden in die Tabelle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung 37 Einträge hinzugefügt (z. B. zu Salpetersäure), 21 Einträge aktualisiert und zwei Einträge gestrichen.
Die 15. ATP finden Sie hier.
Quelle: DIHK