CLP-Verordnung: 15. ATP veröffentlicht

Die EU-Kommission hat im Amtsblatt der EU vom 11. August 2020 per Delegierter Verordnung die so genannte 15. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht. Diese dient der Anpassung der Verordnung an die aktuellen Stoffeinstufungen.

Die Änderungsverordnung tritt am 31. August 2020 in Kraft und gilt ab 1. März 2022; sie darf jedoch schon zuvor für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen angewendet werden.

Insgesamt wurden in die Tabelle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung 37 Einträge hinzugefügt (z. B. zu Salpetersäure), 21 Einträge aktualisiert und zwei Einträge gestrichen.

Die 15. ATP finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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