Die Einstufung bestimmter Formen von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen (14. ATP) wurde bereits im Februar 2020 veröffentlicht (mit anschließenden punktuellen Korrekturen). Die nun verfügbaren Guidelines der ECHA zur Anwendung der Vorgaben für Unternehmen und Behörden wurden u.a. gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt und betreffen v.a. verschiedene Gemische. Titandioxid findet als Weißmacher in Produkten sehr weite Verbreitung.
Die Guidelines der ECHA sowie eine genauere Darstellung der verschiedenen neuen Kennzeichnungsvorgaben finden Sie hier:
https://echa.europa.eu/-/new-guide-available-on-classifying-and-labelling-titanium-dioxide
Daneben hält auch die BAuA Guidelines für Unternehmen bereit.
Quelle: DIHK