CLP: Neue Guidelines zur Titandioxid-Kennzeichnung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 20. September 2021 neue Anleitungen für Unternehmen zur Anwendung der harmonisierten Einstufung bzw. Kennzeichnung von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung veröffentlicht. Hintergrund sind die am 01. Oktober 2021 auslaufenden Übergangsfristen für die neuen Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 (so genannte 14. ATP).

Die Einstufung bestimmter Formen von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen (14. ATP) wurde bereits im Februar 2020 veröffentlicht (mit anschließenden punktuellen Korrekturen). Die nun verfügbaren Guidelines der ECHA zur Anwendung der Vorgaben für Unternehmen und Behörden wurden u.a. gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt und betreffen v.a. verschiedene Gemische. Titandioxid findet als Weißmacher in Produkten sehr weite Verbreitung.

Die Guidelines der ECHA sowie eine genauere Darstellung der verschiedenen neuen Kennzeichnungsvorgaben finden Sie hier:

https://echa.europa.eu/-/new-guide-available-on-classifying-and-labelling-titanium-dioxide

Daneben hält auch die BAuA Guidelines für Unternehmen bereit.

Quelle: DIHK

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